INFORMATIONEN ZUR KOSTENÜBERNAHME

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die Kosten einer psychologischen Psychotherapie abzurechnen:

  • Die psychologische Psychotherapie ist seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung anerkannt (Anordnungsmodell). Sie benötigen eine Anordnung eines Arztes (z.B. Hausarzt, Psychiater oder Kinderarzt).
  • Die Kosten werden vollumfänglich von Ihnen selbst getragen (Selbstzahler). Hierzu braucht es keine ärztliche Verordnung.
  • Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. ADHS, Autismusspektrum) oder gewissen anderen ausgewiesenen Krankheiten oder Entwicklungsstörungen kann im Rahmen von sonderpädagogischen Massnahmen eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.