Ich bin auf der Liste der „santésuisse“ (Verband der Krankenversicherer) und somit von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt.
Generell müssen die Kosten selbst übernommen werden, ergänzt durch die Beiträge der Zusatzversicherung der Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse konkret über die geleisteten Beiträge.
Generell müssen die Kosten
selbst übernommen werden, ergänzt durch die
Beiträge der Zusatzversicherung der Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse konkret
über die geleisteten Beiträge.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) oder gewissen anderen ausgewiesenen Krankheiten oder Entwicklungsstörungen kann im Rahmen von sonderpädagogischen Massnahmen eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.